AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von SKYRANCH.Berlin
(Inhaber Jens Dechert, Holteistr. 10, 10245 Berlin, nachstehend als SKYRANCH.Berlin bezeichnet)
Stand: 01|2009
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1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1 Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Von den AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Auftraggebers, sowie Entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden/Subunternehmers, werden, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen, auch im Falle unserer Lieferung oder Dienstleistung nicht Vertragsbestandteil.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von SKYRANCH.Berlin sowie ihrer Rechtsnachfolger im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für die Rechtsnachfolger des Kunden und alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer besonderen Einbeziehung bedarf.
1.3 Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern sowie unseren Subunternehmern. . SkyRanch.Berlin handelt und arbeitet nur innergewerblich, d.h. nur im Auftrag von und für Unternehmen. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsverbindungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit..

2 Angebot, Angebotannahme und Auftragserteilung
2.1 Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Streichung, Lieferungsausschluss und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
2.2 An fest vereinbarte Angebote sind wir vier Wochen gebunden. Preisänderungen von Zulieferern und Dritten werden von uns nicht garantiert.
2.3 Sofern keine Festpreise vereinbart werden, verstehen sich unsere Angebote im kaufmännischen Geschäftverkehr vorbehaltlich üblicher Preissteigerungen oder -senkungen. Zu einer Kostensteigerung von mehr als 15% gegenüber unserem Angebot haben wir die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dies betrifft nicht unvorhergesehenen Mehraufwand, Nachträge und erteilte Nachaufträge.
2.4 An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen, etc. behält sich SKYRANCH.Berlin das Eigentumsrecht vor. Sie dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind sie unverzüglich zurückzugeben.
2.5 Sollte ein Auftrag‚ auch zu einer Präsentation‚ erteilt werden, ohne dass ein Angebot durch uns erfolgt ist, erfolgt die Berechnung nach der branchenüblichen Vergütung gemäß „Tarifvertrag für Designleistungen“, herausgegeben vom SdSt (Selbständige Design-Studios) und AGD (Allianz deutscher Designer). Dies gilt entsprechend bei vom Auftraggeber nachträglich veranlassten Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages. Bei werbetechnischen Dienstleistungen beträgt der zu verrechnende Stundensatz mind. €37,50 netto. Eilaufträge können mit einem angemessenen Eilzuschlag berechnet werden
2.6 Die Annahme unserer Angebote erfolgt durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Kunden, durch schlüssige Handlung (z.B. Mitarbeit in der Konzept- und Entwurfsphase) oder durch Entgegennahme einer gewünschten Präsentation.
2.7 Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn SkyRanch.Berlin der Auftragserteilung nicht binnen 14 Tagen ausdrücklich mündlich oder schriftlich widerspricht. Die Vereinbarung besonderer Verkaufsbedingungen durch Vertreter unseres Hauses ist für uns erst nach schriftlicher Bestätigung bindend.
3 Kündigung
3.1 Die Verträge werden in der Regel projektgebunden geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist nach Auftragserteilung nicht mehr möglich.
3.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien derart nachhaltig gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist. SKYRANCH.Berlin behält sich nach erfolgter Kündigung des Vertrages das Recht zur Löschung der Dateien vor.
3.3 Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
3.4 Wird der Vertrag zur Erbringung einer Leistung – siehe unten §4 – vor Fertigstellung seitens des Kunden gekündigt, ist SKYRANCH.Berlin berechtigt, für die aufgelaufenen Voraufwendungen mindestens 50% des vertraglich vereinbarten Betrages pauschal zur Abrechnung zulasten des Kunden zu bringen. SKYRANCH.Berlin behält sich vor, unabhängig der Pauschale, weitere Kosten in Rechnung zu stellen bzw. nach den realen Aufwand zu berechnen. Wir sind insoweit nicht verpflichtet, die durch eine vorzeitige Kündigung entstandenen Aufwendungen einzeln zu beziffern.
3.5 Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, einen im Einzelfall geringeren Entschädigungsanfall für geleistete Aufwendungen nachzuweisen.
4 Gestaltungsfreiheit, Rechte Dritter und Vorlagen
4.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4.2 Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber zu einer fachkundigen, allein auf die Ziele des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung für erteilte Auskünfte besteht nicht.
4.3 Wir sind nicht verpflichtet, jeden von uns dem Auftraggeber vorgelegten Entwurf vorher auf seine rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme wird vom Auftraggeber getragen. Dies gilt nicht bei offensichtlicher Wettbewerbswidrigkeit der Werbung.
4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebener Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. Die vom Auftraggeber ggf. gelieferten Ausgangsmaterialien, insbesondere Datenträger, Masterbänder usw., sind uns in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern.
4.5 In keinem Fall haften wir wegen der enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.
4.6 Der Kunde hält uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt, von der Auftragserfüllung Abstand zu nehmen.
4.7 Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm ggf. zur Verfügung gestellten Daten und Datenträger die Sach- und Rechtsmängelhaftung und versichert, dass er Lizenz- und Urheberrechte Dritter gewahrt hat. Er stellt SKYRANCH.Berlin von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Werden infolge unterlassener Unterrichtung bei der Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, so haftet dafür der Auftraggeber allein. Der Auftraggeber hat uns von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, schad- und klaglos zu halten, sowie allenfalls uns und unseren Mitarbeitern entstehenden notwendigen Rechtverfolgungskosten in voller Höhe zu erstatten.
4.8 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
4.9 Wir sind nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben wir dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer vorherigen Zustimmung geändert werden. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
5 Urheberrecht
5.1 Jeder uns erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen, Datensätzen, Stilvorlagen, Templates, Werkzeichnungen und Programmierungsarbeiten o.ä. umfasst, ist ein Urheberrechtsvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§2 und 31 Urheberrechtsgesetz i.V.m. den Werksvertragbestimmungen des BGB.
5.2 Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
5.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
5.4 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von SKYRANCH.Berlin und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Sofern nicht anders vereinbart, beziehen sich alle Nutzungsrechte nur auf die lokale und einmalige Verwendung.
5.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten. Wird vom Auftraggeber lediglich ein Präsentationshonorar gezahlt, so verbleiben die Urhebernutzung- und Eigentumsrechte an den im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten bei uns.
5.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
5.7 Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithografien, selbst erstellte Vorlagen und Datenträger, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Dies gilt sinngemäß auch für alle in Zusammenhang mit der Auftragsausführung gespeicherten sonstigen Daten.
5.8 Wir sind berechtigt, die von uns gestatteten Erzeugnisse zu signieren und in unserer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen. SKYRANCH.Berlin behält sich das Recht vor, Kundenprojekte als Referenz zu nutzen sowie einen Verweis (Hypertextlink) von SKYRANCH.Berlin auf Internetseiten des Kunden anzulegen.
5.9 Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von SKYRANCH.Berlin nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, Weiterentwicklungen (Updates oder Upgrades) oder Bearbeitungen gleich welcher Art vorzunehmen ohne Rücksprache mit uns und folgender Genehmigung.

6 Daten, Datensicherheit

6.1 Wir übernehmen bzw. vermitteln die Herstellung von Druckvorlagen aus Daten, die entweder von uns erstellt oder vom Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr (auf Datenträger, per Datentransferübertragung) zur Verfügung gestellt werden.
6.2 Alle Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, müssen Sicherungskopien sein. SKYRANCH.Berlin übernimmt keine Garantie oder Haftung für eingereichte Daten und Datenträger, sowie für Beschädigung, fehlerfreie Übermittlung, sowie evtl. Abhandenkommen der digitalen Daten, sofern dies nicht ausdrücklich festgelegt worden ist. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Bestehen unsererseits Bedenken gegen die Verwendungsfähigkeit eines Datenträgers oder Masterbandes, hat der Auftraggeber neue zu beschaffen oder diese bei uns in Auftrag zu geben. Für normalen Verschleiß an Datenträgern, Masterbändern oder anderen wiederholt zu verwendenden Produktionsgegenständen haften wir nicht.
6.3 Der Auftraggeber ist SKYRANCH.Berlin zum Schadenersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig, insbesondere von Computerviren befallen sind.
6.4 SKYRANCH.Berlin garantiert weiterhin, dass eventuell notwendige Zwischenkopien, Dateien und Kopierprotokolle nach Gebrauch sofort vernichtet werden, soweit diese nicht Bestandteil des Auftrages sind (z. B. Aufbewahrung des DAT-Backup für Nachproduktionen).
6.5 Keine besondere Datensicherung ohne separaten Archivierungsauftrag. Bei allen Aufträgen können die Auftragsdateien ohne ausdrücklichen Archivierungsauftrag nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist des jeweiligen Auftrages von SKYRANCH.Berlin gelöscht werden. Insoweit wird keine Haftung für den Verlust von Daten übernommen. Der Auftraggeber sollte eine Sicherungskopie behalten.
6.6 Wenn aus der Verpackung oder Beschriftung/Aufdruck der zur Verfügung gestellten Datenträger (z. B. CD-ROM) Rechte Dritter äußerlich hervorgehen oder von uns sonst erkannt werden, versichert der Auftraggeber, die Kopie ausschließlich als Sicherungskopie zu verwenden. In diesem Fall wird von jedem Datenträger von uns nur eine Kopie erstellt
7 Datenschutz
7.1 Alle uns im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftgeheimnisse werden wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch dann, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt. Der Kunde ist verpflichtet, SKYRANCH.Berlin auf etwaige Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen, da ansonsten alle an SKYRANCH.Berlin im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit überlassenen Informationen als nicht vertraulich gelten.
7.2 Der Kunde wird hiermit gem. §§ 3, 4 BDSG und § 3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert und verarbeitet werden. Durch Auftragserteilung willigt der Kunde in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und Weiterleitung durch SKYRANCH.Berlin ein. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, in Dateien zu speichern und durch unsere EDV zu bearbeiten.

8 Herstellung, Produktion und Montage

8.1 Bei den von uns angebotenen Produkten, Waren und Dienstleistungen handelt es sich ausschließlich um auftragsbezogene Sonderanfertigungen.
8.2 Die Einhaltung etwaiger Vorschriften, z.B. der Straßenverkehrsordnung, lokale Bauverordnungen oder des Ortsrechts, wird von SkyRanch.Berlin nicht geprüft, sondern obliegt alleine dem Auftraggeber.
Die Prüfung der rechtlichen, technischen und behördlichen Zulässigkeit der Sonderanfertigung sowie ihres Einsatzes ist Aufgabe des Auftraggebers. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Auftraggebers. Soweit die Genehmigung durch SkyRanch.Berlin beschafft wird, ist dieser Vertreter des Auftraggebers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Auftraggeber. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann SkyRanch.Berlin die entstandenen Kosten zuzüglich 10 % der Auftragssumme verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden des Lieferanten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist. Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterung. Ist der Lieferant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisungen gehalten, demontierte Teile zu entsorgen, so hat der Besteller die zusätzlich entstehenden Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
8.3 Änderungen der Ausführungen, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen von SkyRanch.Berlin für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
8.4 Werden Montagearbeiten übernommen, so wird vorausgesetzt, dass diese ohne Verzug und Behinderung ausgeführt werden können. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart wurden, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber oder Dritten zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Dadurch notwendiger Mehraufwand geht zu Lasten des Auftraggebers.
8.5 Bei Werbetechnikanlagen, welche einschließlich Montage angeboten werden, sind folgende
Leistungen, solange nicht anderweitig ausdrücklich im Angebot beschrieben, nicht im Preis enthalten: die niederspannungsseitige Installation, die Gerüststellung oder evtl. Hebezeuge, etwaige Leistungen anderer Gewerke, wie z.B. Maurer-, Verputz oder Abdichtungsarbeiten, die Kosten für einen Standsicherheitsnachweis, Entsorgungskosten.
SkyRanch.Berlin behält sich branchenüblich Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Auflagenhöhe vor. Die Mehr- oder Minderlieferung berechtigt in keinem Fall zur Kürzung der Rechnung durch den Auftraggeber.
8.6 Der Auftraggeber erkennt die Beschaffenheit des vom Lieferanten beschafften Papiers, Kartons oder sonstigen Materials als vertragsmäßig an, soweit dieses Material in den Lieferbedingungen der Papier- oder der sonstigen zuständigen Lieferindustrie als für die jeweiligen Anforderungen des Auftraggebers für zulässig erklärt ist oder soweit diese Beschaffenheit auf durch Drucktechnik bedingte Unterschiede beruht. Speziell angeforderte Materialien, die nicht zur Verarbeitung kommen, jedoch auftragsbezogen bestellt wurden, werden berechnet. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.
8.7 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials beschränkt sich die Haftung nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. SkyRanch.Berlin ist in einem solchen Fall von der Haftung befreit, sofern SkyRanch.Berlin Ansprüche gegen den eigenen Lieferanten an den Auftraggeber abtritt.
8.8 Im Druck erzielte Farben unterliegen bei aller Sorgfalt immer einer drucktechnisch bedingten Toleranz, die vom Auftraggeber in Kauf genommen werden muss. Bei Offsetdruckverfahren gelten die Richtlinien der FOGRA und den in DIN ISO 12647 festgelegten Standardisierungen für den Offsetdruck mit Prozessfarben. Bei Digitaldrucken gilt eine Toleranz von +/-5% der vorgegeben Farb- und Tonwerte als akzeptabel. Auch bei der Verwendung von Sonderfarben sind Farbschwankungen nicht gänzlich auszuschließen und es gelten die gleichen drucktechnisch bedingten Toleranzen. Schwarz-Weiß Ausdrucke können durch den Farbdruck einen geringen, handelsüblichen Farbstich enthalten.
8.9 Mit Erteilung des Auftrages und falls keine anderen Angaben gemacht werden, erkennt der Kunde unsere Farbauffassung und Gestaltung ausdrücklich an. Farbangaben des Auftraggebers nach HKS oder Pantone können im Digitaldruck nur annähernd erreicht und produziert werden. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstdrucken ergeben. Die für unsere Produktion verwendeten Materialien können sich mit der Zeit auch bei größter Sorgfalt unter Einfluss von Licht, Wärme und chemischen Prozessen verändern. Dies gilt ebenso für z.B. den unterschiedlichen materialabhängigen Wärmeausdehnungskoeffizienten des verwendeten Materials einschließlich des Trägermaterials, dessen Verarbeitung und für die Kombination verschiedener Materialien miteinander. Als Richtlinie gelten die jeweiligen Herstellerangaben zzgl. einer 3% Toleranz. Ebenso sind Farb- und Formveränderungen durch Witterungseinflüsse möglich. Dies gilt auch für Kaschier- und Laminierarbeiten. Dies ist technischer Standard und abhängig von Bedruckstoff, Druckverfahren und Weiterverarbeitung. Eine Mängelrüge ist hierdurch nicht berechtigt.
8.10 Als Betrachtungsabstand für alle Formate ab DIN A2 gilt mindestens das 2-fache der Diagonale. Ohne den Auftrag zu einem oder mehreren farbverbindlichen und von uns angefertigten Proofs (Probedrucken), deren Kosten vom Auftraggeber zu übernehmen sind, besteht keinerlei Haftung gegenüber druckbedingten Farbabweichungen. Referenzdrucke des Auftraggebers oder andere von ihm zur Verfügung gestellte Muster dienen lediglich der Prüfung der Druckdaten, haben jedoch für den Druck keine Verbindlichkeit. Sie werden nur als standverbindlich anerkannt. Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigungen keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik. Zudem sind für alle farbrelevanten Aspekte die bekannten Einschränkungen der menschlichen Sinnesorgane sowie Farb-, Ton- und Formveränderungen durch chemische Alterungsprozesse bei Farben, Papier, Folien, Lackierungen, Trägermaterialien zu berücksichtigen. Eine Gewährleistung für das Ausbleichen oder die Wasserfestigkeit von Druckerzeugnissen besteht grundsätzlich nicht, es sei denn, es wird insoweit ausdrücklich eine schriftliche Garantie gegeben (UV-Stabilität oder wasserfeste Laminierung). Mangelansprüche, Gutschriften sowie Ersatzdrucke diesbezüglich sind ausgeschlossen.
9 Fremdleistungen
9.1 Wir sind berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Soweit von SKYRANCH.Berlin beauftragten Dritten im Rahmen der Tätigkeit Urheber-, Leistungsschutz- und / oder Verwertungsrechte entstehen, überträgt SKYRANCH.Berlin alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Rechnungen auf den Kunden. Wenn sich Skyranch zur Vertragserfüllung dritten Personen bedient, sind wir verpflichtet, zuvor die Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten für die Tätigkeit der Dritten zu erwerben und auf den Kunden auf der Grundlage der vorstehenden Vereinbarung auf Kosten des Kunden zu übertragen. Ansprüche Dritter auf besondere Vergütungen zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild, gehen zu Lasten des Kunden. SKYRANCH.Berlin wird in allen Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor der Verwendung des hiervon betroffenen Materials dem Kunden Kenntnis geben.
9.2 Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers. Werden von uns im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnen wir die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnungen abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber uns im Innenverhältnis von sämtlich sich daraus ergebenen Verbindlichkeiten freizustellen.
9.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit uns kein Auswahlverschulden trifft. Wir treten in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern wir selbst Auftraggeber von Subunternehmen sind, treten wir hiermit sämtliche uns zustehende Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht-Lieferung an den Auftraggeber ab. der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von SKYRANCH.Berlin, zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Fremdleistungen werden unter Vorlage der Fremdrechnungen mit der agenturüblichen Provision für Leistungen der Fachabteilungen sowie für die Übernahme des Zahlungsdienstes weiterberechnet (Handlingkosten). SKYRANCH.Berlin ist auch berechtigt, die Handlingkosten nach Zeitaufwand dem Kunden zu berechnen, wenn nicht vertraglich abweichendes, insbesondere die Verrechnung mit dem pauschalen Grundhonorar schriftlich vereinbart wurde.
9.4 Bei der Registrierung von Internet-Domains wird Skyranch im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.
10 Lieferbedingungen
10.1 Wir senden die Druckvorlagen und Entwürfe dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu. Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Der Transport erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
10.2 SKYRANCH.Berlin gibt für Konzeptions-, Gestaltungs- und Programmierungsarbeiten generell keine Liefertermine. Sonstige Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommen wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.
10.3 Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, soweit diese auf höhere Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- und Transportstörungen, insbesondere technische Störungen. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Zulieferung/Beistellung von Material, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine.
10.4 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
10.5 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
10.6 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Zwischen Erstverkäufer und Erstkäufer wird vereinbart, dass der Erstverkäufer auch nach Weiterveräußerung Vorbehaltseigentümer bleiben soll.
Der Zweitkäufer wird erst Eigentümer, wenn sowohl er als auch der Erstkäufer den Kaufpreis beglichen haben. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
10.7 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
10.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
11 Freigabe, Wandlung, Haftung
11.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaft des Werkes schriftlich zugesichert worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
11.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich alle von uns oder von Dritten gelieferten Filme, Datenträger, Ausdrucke oder andere Produktionen vor der Weiterverarbeitung bzw. Freigabe zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nach rügenlosem Ablauf einer Woche gelten die Vorlagen als abgenommen und mangelfrei, sofern der Auftraggeber nicht eine längere Prüfungszeit verlangt. Im Falle der unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung der Vorlagen durch den Kunden haften wir nicht für Schäden, die bei der Weiterverarbeitung (insbesondere beim Druck) auftreten, es sei denn, die Fehler hätten auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Vorlagen nicht entdeckt werden können. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung trotz gehöriger Sorgfalt nicht zu finden sind, können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge uns innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung der Ware zugeht.
11.3 Bei berechtigter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter oder unterlassener bzw. misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. § 361 BGB bleibt unberührt.
11.4 Soweit der Auftraggeber an unseren Arbeitsergebnissen Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Haftung durch uns.
11.5 Mängel eines Teils der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.
11.6 Wir haften‚ sofern dieser Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft‚ gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit leitender Mitarbeiter. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
11.7 Wir haften nicht für patent-, muster-, urheber-, warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit unserer im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
11.8 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt SKYRANCH.Berlin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. SKYRANCH.Berlin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
12 Vergütungen, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
12.1 Entwürfe, Datensätze, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen, aber nicht die zur Erstellung benutzte Software (Programme, Schriften), bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung, deren Vergütung sich zusammensetzt aus:
a.der Entwicklung der Konzeption
b.dem Entwurfshonorar
c.dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
d.dem Ausarbeitungs- bzw. Reinzeichnungshonorar
e.dem Honorar für die Produktionsbetreuung
f.dem Honorar für die Produktion
12.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt das Entgelt für das Copyright. An Entwürfen, Ausarbeitungen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte.
12.3 Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so sind wir berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
12.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die wir für den Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
12.5 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen von SKYRANCH.Berlin, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: die Hälfte der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, weitere individuell zu vereinbarende Vergütungen bei Fertigstellung einzelner Arbeitsprozesse.
12.6 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
12.7 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
12.8 Hat der Auftraggeber der Skyranch eine Einzugsermächtigung erteilt, so erhält der Auftraggeber Skonto in Höhe von 2 % des Nettopreises. Auftraggeber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können Leistungen nur gegen Vorauszahlung in Anspruch nehmen. Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Skyranch als Zahlungseingang.
12.9 Wenn die Erfüllung eines Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetreten oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Abnehmers gefährdet ist, können wir Vorauszahlung und sofortiger Zahlung aller offenen- auch noch nicht fälligen – Rechnungen verlangen und noch nicht gelieferte Ware zurückbehalten. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Abnehmer trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
12.10 Unsere Rechnungen sind stets netto zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ohne jeden Abzug zahlbar. Die Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall sind wir, unbeschadet sonstiger Ansprüche, weiterhin berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, es sei denn, Skyranch weist im Einzelfall eine höhere Zinslast nach. Die zweite Mahnung berechnen wir mit 15,- EUR Mahnkosten.
12.11 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen vor, die uns gegen den Abnehmer aus der Geschäftsverbindung zustehen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
12.12 Der Abnehmer kann – solange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist – die in unserem Eigentum stehenden Waren im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiterverarbeiten. Gemäß § 273 BGB steht uns von allen vom Auftraggeber angelieferten Arbeitsmaterialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
12.13 Der Auftraggeber kann gegenüber SKYRANCH.Berlin kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen erlaubt.

13 Salvatorische Klauseln

13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
13.2 Erfüllungsort und – soweit nicht anders vereinbart – Gerichtsstand ist Berlin.
13.3 Mit ausländischen Auftraggebern ist die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.
13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.